1. Anwendbarkeit
1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle von Sediaverde, nachstehend "Sediaverde" genannt, gemachten Angebote, Verträge und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen: Sediaverde, gemachte Angebote, Verträge und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen
2. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den jeweiligen Vertrag, auf den sie sich beziehen.

2. Angebote/Kostenvoranschläge
1. Alle Angebote von Sediaverde sind freibleibend und können von ihr jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Frist zur Annahme enthalten. Angebote können von Sediaverde auch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Annahme schriftlich widerrufen werden, wobei dann kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt.
2. Angebote können nur schriftlich angefordert werden: Sediaverde ist jedoch berechtigt, eine mündliche Annahme so zu akzeptieren, als ob sie schriftlich erfolgt wäre.
3. Bei Angeboten von speziell für den Kunden herzustellenden Artikeln behält sich Sediaverde das Recht vor, die vom Kunden bestellten Mengen zum Zeitpunkt der Lieferung um eine Marge von maximal 10% zu erhöhen oder zu verringern und diese auch direkt weiterzugeben, wenn dies aus produktionstechnischen Gründen erforderlich ist.
4. Das in den Absätzen 1 bis 3 Gesagte gilt auch für zusätzliche Arbeiten, die von Sediaverde in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Durchführung von Installationsarbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten und der Inanspruchnahme zusätzlicher Einrichtungen. Weniger Arbeit muss in jedem Fall schriftlich vereinbart werden.
5. Die in Werbematerialien im weitesten Sinne des Wortes enthaltenen Daten, wie Kataloge, Preislisten, Prospekte usw., sind für Sediaverde in keinem Fall verbindlich.
6. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 3 und sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Angaben von Größen, Gewichten und anderen Daten so zuverlässig wie möglich zu schätzen.

3. Preis
1. Alle von Sediaverde berechneten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannten Preisfaktoren.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die von Sediaverde angegebenen Preise stets ohne Mehrwertsteuer und ab Lager Sediaverde.
3. Sediaverde ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und/oder noch nicht bezahlte Waren oder Dienstleistungen entsprechend den Änderungen der preisbestimmenden Faktoren, wie Rohstoffpreise, Löhne, Steuern, Produktionskosten, Wechselkurse und dergleichen, anzupassen.
4. Sediaverde ist jederzeit berechtigt, die Preise unverzüglich anzupassen, wenn ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor Anlass dazu gibt.
5. Für Bestellungen unter einem Bestellwert von 250 € ohne MwSt. werden Verwaltungs- und Transportkosten in Höhe von 35 € ohne MwSt. berechnet.
6. Der Mindestbestellwert beträgt 25 € ohne MwSt.
7. Die Verpackung ist kostenlos, wobei Kisten und Verschläge in Rechnung gestellt werden, aber bei frachtfreier Rücksendung zum berechneten Wert gutgeschrieben werden.

4. Zahlung
1. Sediaverde ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine Sicherheit für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
2. Erfolgt die Lieferung in Teilen, kann jeder Teil von Sediaverde gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, es wurde mit dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Sediaverde ist auch berechtigt, die Kosten für vereinbarte Zusatzarbeiten im Sinne von Artikel 2 dieser Lieferbedingungen zu berechnen und in Rechnung zu stellen.
4. Die Zahlungsbedingung ist netto Kasse innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum.
5. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, hat Sediaverde das Recht, dem Kunden ohne Inverzugsetzung die gesetzlichen niederländischen Zinsen für den gesamten geschuldeten Betrag ab dem Fälligkeitsdatum in Rechnung zu stellen, unbeschadet der anderen Rechte von Sediaverde.
6. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die Sediaverde entstehen, um die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden sicherzustellen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts mit dem Inkasso werden die Kosten nach den geltenden Tarifen für Rechtsanwälte berechnet, die vom Generalrat der Anwaltskammer festgelegt und veröffentlicht werden.
7. Alle Zahlungen müssen auf ein von Sediaverde zu benennendes Bankkonto in den Niederlanden überwiesen werden.
8. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen stets zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten sowie der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
9. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nicht zulässig, es sei denn, Sediaverde hat die Gegenforderung kühl und vorbehaltlos schriftlich anerkannt.

5. Lieferung
1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort in allen Fällen der tatsächliche Sitz des Kunden oder die Geschäftsstelle, mit der der Vertrag geschlossen wurde.
2. Die Angabe von Lieferterminen in Angeboten, Bestätigungen und/oder Verträgen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und wird möglicherweise eingehalten, ist jedoch niemals als Frist zu betrachten.

6. Garantie Kunde
1. Der Kunde verpflichtet sich, Sediaverde die Lieferung zu ermöglichen.
2. Der Kunde garantiert auf eigene Kosten und eigenes Risiko, dass:
a. Sediaverde wird die für die Durchführung der Präsentation erforderliche Zusammenarbeit gewährt;
b. die Ausgabengegenstände oder Dienstleistungen erworben werden;
c. die Lieferung kann unter normalen Arbeitsbedingungen während der normalen Arbeitszeiten von 08.00-18.00 Uhr erfolgen.
d. die von Dritten auszuführenden Arbeiten, die nicht zu den Sediaverde übertragenen Arbeiten gehören, ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeführt werden und die von Sediaverde auszuführenden Arbeiten in keiner Weise behindert werden.
e. Licht und Strom in angemessener Entfernung vorhanden sind und die Räume, in denen gearbeitet wird, sauber, trocken und ausreichend beheizt sind;
f. die gelieferten Güter mit einem geeigneten Aufzug oder einem anderen geeigneten Transportmittel an ihren Bestimmungsort befördert werden können und der Transport der Güter nicht durch das Gebäude behindert wird.

3. Wenn dem Abnehmer die besten Waren oder Dienstleistungen zur Lieferung angeboten wurden, die Lieferung sich jedoch als nicht möglich erweist, weil der Abnehmer eine der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, gilt die Annahme als verweigert. Der Kunde gilt dann als in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Tag, an dem die Annahme verweigert wird, gilt als Tag der Lieferung der bestellten Waren oder Dienstleistungen.
4. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung ist der Kunde in dem in Absatz 3 genannten Fall verpflichtet, Sediaverde den durch die Verweigerung entstandenen Schaden zu ersetzen, einschließlich der Kosten für Lagerung und Transport, wobei sich letztere nach den ortsüblichen Tarifen richten.

7. Sichtungen
1. Besichtigungslieferungen" sind Sendungen, die zur Anschauung und zum Testen des Artikels, an dem der Kunde interessiert ist, zur Verfügung gestellt werden.
2. Die Sichtsendung wird dem Käufer in Rechnung gestellt, mit der Maßgabe, dass eine Gutschrift erfolgt, wenn der Käufer innerhalb von dreißig Tagen nach Lieferung der Sichtsendung schriftlich mitteilt, dass er die Sichtsendung nicht behalten möchte, und nachdem die Sichtsendung in der Originalverpackung in gutem Zustand und frachtfrei an Sediaverde zurückgeschickt wurde. Beschädigte und/oder verlorene Sichtsendungen werden nicht gutgeschrieben.
3. Artikel, die nicht zum Standardsortiment von Sediaverde gehören und speziell für den Kunden gekauft werden ("Nichtabholartikel"), können niemals als Sichtlieferungen betrachtet werden.

8. Risikotransfer
1. Unabhängig davon, was zwischen Sediaverde und dem Kunden hinsichtlich der Transport- und Versicherungskosten vereinbart wurde, verbleiben die Waren auf Risiko von Sediaverde, bis sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder des oder der vom Kunden durch Unterzeichnung von Frachtbriefen, Checklisten und/oder Packlisten beauftragten Dritten übergegangen sind.
2. Sobald die Waren in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder der von ihm gemäß Absatz 1 eingeschalteten Dritten übergegangen sind, ist der Kunde verpflichtet, diese Waren ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung usw. zu versichern.

9. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an den von Sediaverde an den Kunden gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde alles bezahlt hat, was Sediaverde im Rahmen aller Kaufverträge mit dem Kunden und der in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen oder Arbeiten fordern oder erhalten kann.
2. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 1 ist der Kunde berechtigt, die von Sediaverde erhaltenen Gegenstände im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu verwenden.
3. Der Kunde ist niemals befugt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren in irgendeiner Weise zu behalten und/oder zu verleihen und/oder zu übergeben.

10. Garantie
1. Sediaverde hat eine Leistung zu erbringen, die dem Vertrag entspricht und angemessene Qualitätsanforderungen unter Berücksichtigung der Art der Leistung gewährleistet.
2. Zu einer mangelhaften Leistung von Sediaverde gehören in jedem Fall nicht geringfügige handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Farbe oder Ausführung.

11. Inserate
1. Der Kunde hat zu prüfen, ob die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen.
2. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen nicht dem Vertrag entsprechen, wenn er diese Untersuchung nicht durchführt oder Sediaverde nicht innerhalb der unten genannten Frist schriftlich über die Mängel informiert.
3. Erkennbare Mängel sind Sediaverde innerhalb von drei Werktagen nach der Lieferung bzw. nach der Erbringung der entsprechenden Leistungen schriftlich mitzuteilen.
4. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung durch den Kunden, spätestens jedoch drei Monate nach Lieferung oder Leistung zu rügen.
5. Reklamierte Waren, mit Ausnahme der in Artikel 7 genannten Ansichtssendungen, dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Sediaverde zurückgesandt werden und müssen mit der Originalverpackung und dem Rücklieferschein versehen sein. Rücksendungen müssen in jedem Fall frachtfrei erfolgen. Sediaverde behält sich das Recht vor, die Rücksendung der Waren an eine von ihr angegebene Adresse zu verlangen.
6. Für nicht abgeholte Gegenstände im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 erteilt Sediaverde die vorgenannte Genehmigung nur, wenn die nicht abgeholten Gegenstände beschädigt oder anderweitig fehlerhaft oder unbrauchbar sind.
7. Bei Beschwerden, die nach Ansicht von Sediaverde begründet und ordnungsgemäß vorgebracht wurden, ist Sediaverde verpflichtet, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der Art der Beschwerde, entweder:
- Ersatz/Umtausch der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen;
- Gewährung eines Preisnachlasses.
8. Das Reklamationsrecht erlischt, wenn sich die gelieferte Ware nicht mehr in demselben Zustand befindet, in dem sie geliefert wurde.
9. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von acht Arbeitstagen nach dem Versand der Rechnungen schriftlich einzureichen.

12. Haftung
1. Die Haftung von Sediaverde gegenüber dem Kunden für unmittelbare Schäden im Falle der Nichterfüllung, der verspäteten Erfüllung oder der mangelhaften Erfüllung ist auf den Nettorechnungswert der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € begrenzt.
2. Die in Absatz 1 genannte Beschränkung gilt auch, wenn Sediaverde vom Kunden für einen direkten Schaden aus anderen Gründen als dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag haftbar gemacht wird.
3. Für indirekte Schäden, wie auch immer sie entstehen und welcher Art sie auch sein mögen, ist Sediaverde niemals haftbar.
4. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer und leitenden Angestellten von Sediaverde.
5. Sediaverde haftet in keinem Fall für die Materialien, die der Kunde Sediaverde zur Verfügung stellt. Der Kunde verpflichtet sich, eine angemessene Versicherung für diese Materialien abzuschließen.

13. Entschädigung
1. Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Kunde Sediaverde von der Haftung gegenüber einem oder mehreren Dritten frei, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags ergeben, unabhängig davon, ob der Schaden von Sediaverde oder ihren Hilfspersonen, Hilfsstoffen oder gelieferten oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen verursacht oder zugefügt wurde.
2. Ebenso stellt der Kunde Sediaverde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen von der Haftung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum dieser Dritten frei, die sich aus dem Auftrag ergeben, den der Kunde Sediaverde im Rahmen des Vertrags erteilt hat.
3. Der Kunde hat für eine angemessene Versicherung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Risiken zu sorgen.
4. Der Kunde ist stets verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.

14. Höhere Gewalt
1. Wird die Erfüllung seitens Sediaverde oder die Lieferung seitens des Auftraggebers durch höhere Gewalt um mehr als einen Monat verzögert, ist jede der Parteien - unter Ausschluss weiterer Rechte - berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des Gesetzes aufzulösen. Alles, was im Rahmen des Vertrags bereits bezahlt oder geleistet wurde, wird anteilig zwischen den Parteien abgerechnet.
2. Höhere Gewalt von Sediaverde bedeutet in jedem Fall;

- Der Umstand, dass Sediaverde eine Leistung (einschließlich einer Leistung des Auftraggebers), die im Zusammenhang mit der von ihr zu erbringenden Leistung relevant ist, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbringt;
- Streiks;
- Verkehrsbehinderungen;
- Staatliche Vorschriften, die Sediaverde an der rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern;
- Unruhen, Appelle, Krieg;
- Extreme Wetterbedingungen;
- Feuer;
- Einfuhr, Ausfuhr und/oder Durchfuhr verboten.

15. Unvorhergesehene Umstände
Wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass der Kunde nach billigem Ermessen keine Leistung von Sediaverde erwarten kann, kann das Gericht auf Antrag einer der Parteien den Vertrag ganz oder teilweise aufheben.

16. Zurückbehaltungsrecht
Sediaverde ist berechtigt, alle im Besitz von Sediaverde befindlichen Sachen vom Kunden zurückzubehalten, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Sediaverde erfüllt hat, mit denen die betreffenden Sachen unmittelbar oder hinreichend verbunden sind. Wenn die unter dieses Recht fallenden Sachen aus dem Eigentum von Sediaverde herausfallen, ist Sediaverde berechtigt, diese Sachen zu beanspruchen, als ob sie selbst Eigentümerin wäre.

17. Auflösung
Wenn eine der Parteien ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen nicht nachkommt, einen Zahlungsaufschub beantragt oder in Konkurs gerät, hat die andere Partei das Recht, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag schriftlich für aufgelöst zu erklären oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, unbeschadet aller anderen ihr zustehenden Rechte.

18. Gewerbliches und geistiges Eigentum
1. Sediaverde garantiert, dass die von ihr gelieferten Artikel als solche keine niederländischen Patentrechte, Geschmacksmusterrechte oder andere Rechte an gewerblichem oder geistigem Eigentum Dritter verletzen.
2. (2) Wenn Sediaverde dennoch anerkennen muss oder ein niederländisches Gericht in einer nicht mehr anfechtbaren Entscheidung feststellt, dass eine von Sediaverde gelieferte Sache die hierin genannten Rechte Dritter verletzt, wird Sediaverde nach eigenem Ermessen und nach Rücksprache mit dem Kunden die betreffende Sache durch eine Sache ersetzen, die das betreffende Recht nicht verletzt, oder ein Lizenzrecht daran erwerben, oder die betreffende Sache gegen Rückzahlung des dafür gezahlten Preises abzüglich der als normal erachteten Wertminderung zurücknehmen, ohne zu einer weiteren Entschädigung verpflichtet zu sein.
3. Der Kunde verliert jedoch das Recht auf die in Absatz 2 genannten Leistungen, wenn er Sediaverde nicht rechtzeitig und vollständig über die oben in diesem Artikel genannten Ansprüche Dritter informiert hat, wodurch Sediaverde auch nicht in der Lage war, ihre diesbezüglichen Rechte angemessen zu verteidigen.

19. Übertragung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Sediaverde auf Dritte zu übertragen.

20. Änderungen/Ergänzungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Lieferbedingungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft.
3. Die Parteien beraten sich über die unwirksamen Bestimmungen, um eine wirksame Ersatzregelung zu treffen, bei der der Zweck der Vereinbarung gewahrt bleibt.

21. Rechtsstreitigkeiten
1. Alle Streitigkeiten, einschließlich derjenigen, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, die zwischen Sediaverde und dem Kunden aufgrund eines von Sediaverde mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags oder eines weiteren Vertrags bestehen, unterliegen, vorbehaltlich der Befugnis der Parteien, eine Entscheidung des Präsidenten des Landgerichts zu beantragen, in einem Eilverfahren der Entscheidung des ordentlichen Gerichts am Sitz oder im Bezirk von Sediaverde.
2. Für Klagen von Sediaverde ist jedoch auch das Kantonsgericht des Sitzes oder Bezirks des Kunden zuständig.
3. Hält eine der Parteien eine Streitigkeit für gegeben und möchte sie das Gericht anrufen, so muss sie dies der anderen Partei schriftlich mitteilen und den Streitfall schildern.

22. Anwendbarkeit
Auf die von Sediaverde unter Anwendung dieser Lieferbedingungen abzuschließenden Verträge findet stets niederländisches Recht Anwendung.