1. Anwendbarkeit
1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle von Sediaverde, nachstehend "Sediaverde" genannt, gemachten Angebote, Verträge und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen: Sediaverde, gemachten Angebote/Offerten, Verträge und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
2. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen können nur schriftlich erfolgen und gelten nur für den jeweiligen Vertrag, auf den sie sich beziehen.

2. Angebote/Kostenvoranschläge
1. Alle Angebote von Sediaverde sind freibleibend und können von ihr jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Frist zur Annahme enthalten. Angebote können auch von Sediaverde innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Annahme schriftlich widerrufen werden, wobei kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt.
2. Angebote können nur schriftlich angefordert werden: Sediaverde hat jedoch das Recht, eine mündliche Annahme so zu akzeptieren, als ob sie schriftlich erfolgt wäre.
3. Bei Angeboten von speziell für den Kunden herzustellenden Artikeln behält sich Sediaverde das Recht vor, die vom Kunden bestellten Mengen mit einer maximalen Marge von 10% zum Zeitpunkt der Lieferung zu erhöhen oder zu verringern und dies auch direkt weiterzugeben, wenn dies aus produktionstechnischen Gründen notwendig ist.
4. Das in den Absätzen 1 bis 3 Gesagte gilt auch für zusätzliche Arbeiten, die von Sediaverde in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Durchführung von Installationsarbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten und der Bereitstellung zusätzlicher Einrichtungen. In allen Fällen müssen die Mehrarbeiten schriftlich vereinbart werden.
5. Die in Werbematerialien im weitesten Sinne des Wortes, wie Katalogen, Preislisten, Prospekten usw. enthaltenen Informationen sind für Sediaverde niemals verbindlich.
6. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 3 und sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den Angaben von Maßen, Gewichten und anderen Daten um möglichst zuverlässige Schätzungen.

3. Preis
1. Alle von Sediaverde berechneten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannten Preisfaktoren.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die von Sediaverde angegebenen Preise stets ohne Mehrwertsteuer und ab Lager Sediaverde.
3. Sediaverde ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und/oder noch nicht bezahlte Artikel oder Leistungen entsprechend den Änderungen der preisbestimmenden Faktoren, wie Rohstoffpreise, Löhne, Steuern, Produktionskosten, Wechselkurse und dergleichen, anzupassen.
4. Sediaverde ist immer dann zu einer unverzüglichen Preisanpassung berechtigt, wenn ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor Anlass dazu gibt.
5. Für Bestellungen unter einem Bestellwert von 250 € ohne MwSt. werden Verwaltungs- und Transportkosten in Höhe von 35 € ohne MwSt. berechnet.
6. Der Mindestbestellwert beträgt 25 € ohne MwSt.
7. Die Verpackung ist kostenlos, mit der Maßgabe, dass Kisten und Kartons berechnet werden, aber bei portofreier Rücksendung zum berechneten Wert gutgeschrieben werden.

4. Zahlung
1. Sediaverde ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine Sicherheit für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
2. Erfolgt die Lieferung in Teilen, so kann Sediaverde jeden Teil gesondert in Rechnung stellen, es sei denn, es wurde mit dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Sediaverde ist außerdem berechtigt, die Kosten für vereinbarte zusätzliche Arbeiten im Sinne von Artikel 2 dieser Lieferbedingungen in Rechnung zu stellen.
4. Die Zahlungsbedingung ist netto Kasse innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum.
5. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, hat Sediaverde das Recht, dem Kunden ohne Inverzugsetzung die gesetzlichen niederländischen Zinsen für den gesamten geschuldeten Betrag ab dem Fälligkeitsdatum in Rechnung zu stellen, unbeschadet der anderen Rechte von Sediaverde.
6. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die Sediaverde entstehen, um die Verpflichtung des Kunden zu erfüllen, gehen zu Lasten des Kunden. Wird ein Rechtsanwalt mit dem Inkasso beauftragt, so werden die Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen für Rechtsanwälte berechnet, die vom Allgemeinen Rat der Anwaltskammer festgelegt und veröffentlicht werden.
7. Alle Zahlungen müssen auf ein von Sediaverde zu benennendes Bankkonto in den Niederlanden überwiesen werden.
8. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
9. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nicht zulässig, es sei denn, Sediaverde hat die Gegenforderung kühl und vorbehaltlos schriftlich anerkannt.

5. Lieferung
1. Der Erfüllungsort ist in allen Fällen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, der tatsächliche Geschäftssitz des Käufers oder der Servicestelle, mit der der Vertrag geschlossen wurde.
2. Die Angabe von Lieferfristen in Angeboten/Kostenvoranschlägen, Bestätigungen und/oder Verträgen erfolgt nach bestem Wissen und wird möglicherweise eingehalten, ist aber niemals als Frist zu betrachten.

6. Garantie Kunde
1. Der Kunde verpflichtet sich, Sediaverde die Lieferung zu ermöglichen.
2. Der Kunde garantiert auf eigene Kosten und eigenes Risiko, dass:
a. Sediaverde wird die für die Durchführung der Präsentation erforderliche Zusammenarbeit gewährt;
b. die bestellten Waren oder Dienstleistungen erworben werden;
c. die Lieferung kann unter normalen Arbeitsbedingungen, während der normalen Arbeitszeit von 08.00 bis 18.00 Uhr erfolgen.
d. die von Dritten auszuführenden Arbeiten, die nicht zu den Sediaverde übertragenen Arbeiten gehören, ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeführt werden und die von Sediaverde auszuführenden Arbeiten in keiner Weise behindert werden.
e. Licht und Strom in angemessener Entfernung vorhanden sind und die Räume, in denen gearbeitet wird, sauber, trocken und ausreichend beheizt sind;
f. die gelieferten Waren durch einen geeigneten Aufzug oder ein anderes geeignetes Transportmittel an ihren Bestimmungsort befördert werden können und dass der Transport der Waren durch das Gebäude nicht behindert wird.

3. Wenn dem Abnehmer die besten Waren oder Dienstleistungen zur Lieferung angeboten wurden, die Lieferung jedoch nicht möglich ist, weil der Abnehmer eine der oben in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, gilt die Annahme als verweigert. Der Kunde befindet sich dann in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Tag, an dem die Annahmeverweigerung erfolgt, gilt als Tag der Lieferung der bestellten Waren oder Dienstleistungen.
4. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung ist der Kunde in dem in Absatz 3 genannten Fall verpflichtet, Sediaverde den durch die Verweigerung entstandenen Schaden zu ersetzen, einschließlich der Kosten für Lagerung und Transport, wobei sich letztere nach den üblichen Tarifen richten.

7. Sichtung von Sendungen
1. Der Begriff "Sichtsendungen" bezeichnet das Zurschaustellen von Waren zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung der Waren, an denen der Kunde interessiert ist.
2. Die Sichtsendung wird dem Käufer in Rechnung gestellt, mit der Maßgabe, dass eine Gutschrift erfolgt, wenn der Käufer innerhalb von dreißig Tagen nach Lieferung der Sichtsendung schriftlich mitteilt, dass er die Sichtsendung nicht behalten möchte, und nachdem die Sichtsendung in ihrer Originalverpackung in gutem Zustand und frachtfrei an Sediaverde zurückgeschickt wurde. Beschädigte und/oder verlorene Sichtsendungen werden nicht gutgeschrieben.
3. Artikel, die nicht zum Standardsortiment von Sediaverde gehören und die speziell für den Kunden gekauft werden ("nicht abholbare Artikel"), können niemals als Sichtlieferungen betrachtet werden.

8. Gefahrenübergang
1. Ungeachtet der zwischen Sediaverde und dem Kunden vereinbarten Transport- und Versicherungskosten verbleibt das Risiko an den Waren bei Sediaverde bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder des oder der vom Kunden durch Unterzeichnung der Frachtbriefe, Checklisten und/oder Packlisten beauftragten Dritten übergegangen sind.
2Sobald die Waren in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Käufers oder des oder der vom Käufer gemäß Absatz 1 eingeschalteten Dritten übergegangen sind, ist der Käufer verpflichtet, diese Waren ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung usw. zu versichern.

9. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an den von Sediaverde an den Kunden gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde alles bezahlt hat, was Sediaverde aufgrund aller Kaufverträge mit dem Kunden und der in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen oder Arbeiten fordern oder erhalten kann.
2. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 1 ist der Kunde berechtigt, die von Sediaverde erhaltenen Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu verwenden.
3. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in irgendeiner Weise zu behalten und/oder zu verleihen und/oder zu übergeben.

10. Garantie
1. Sediaverde erbringt eine Leistung, die dem Vertrag entspricht und angemessene Qualitätsanforderungen unter Berücksichtigung der Art der Leistung gewährleistet.
2. Zur mangelhaften Leistung von Sediaverde gehören in jedem Fall nicht handelsübliche oder technisch unvermeidbare geringfügige Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Farbe oder Ausführung.

11. Beanstandungen
1. Der Kunde muss prüfen, ob die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen.
2. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen nicht vertragsgemäß sind, wenn er eine solche Untersuchung nicht durchführt oder Sediaverde die Mängel nicht innerhalb der unten genannten Frist schriftlich mitteilt.
3. Erkennbare Mängel müssen Sediaverde innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung oder Erbringung der betreffenden Leistungen schriftlich mitgeteilt werden.
4. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung durch den Kunden, spätestens jedoch drei Monate nach Lieferung oder Leistung zu rügen.
5. Reklamierte Artikel, mit Ausnahme der in Artikel 7 genannten Sichtlieferungen, können nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Sediaverde zurückgesandt werden und müssen mit der Originalverpackung und dem Rückschein versehen sein. Die Rücksendung muss in jedem Fall frachtfrei erfolgen. Sediaverde behält sich das Recht vor, die Rücksendung der Waren an eine von ihr angegebene Adresse zu verlangen.
6. Für nicht abgeholte Gegenstände im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 erteilt Sediaverde die vorgenannte Genehmigung nur, wenn die nicht abgeholten Gegenstände beschädigt oder anderweitig fehlerhaft oder unbrauchbar sind.
7. Bei nach Ansicht von Sediaverde begründeten und ordnungsgemäß eingereichten Beschwerden ist Sediaverde verpflichtet, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der Art der Beschwerde entweder:
- die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen zu ersetzen/umzutauschen oder;
- einen Preisnachlass gewähren.
8. Das Reklamationsrecht erlischt, wenn sich die gelieferte Ware nicht mehr in demselben Zustand befindet, in dem sie geliefert wurde.
9. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von acht Arbeitstagen ab dem Datum der Rechnungsstellung schriftlich eingereicht werden.

12. Haftung
1. Die Haftung von Sediaverde gegenüber dem Kunden für unmittelbare Schäden im Falle der Nichterfüllung, der verspäteten Erfüllung oder der mangelhaften Erfüllung ist auf den Nettorechnungswert der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € begrenzt.
2. Die in Absatz 1 genannte Einschränkung gilt auch, wenn Sediaverde vom Kunden für einen direkten Schaden aus anderen Gründen als dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag haftbar gemacht wird.
3. Für indirekte Schäden, wie auch immer sie entstehen und welcher Art sie auch sein mögen, ist Sediaverde niemals haftbar.
4. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer und leitenden Angestellten von Sediaverde.
5. Sediaverde haftet in keinem Fall für Materialien, die der Kunde Sediaverde zur Verfügung stellt. Der Kunde verpflichtet sich, eine angemessene Versicherung für diese Materialien abzuschließen.

13. Entschädigung
1. Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Kunde Sediaverde von der Haftung gegenüber einem oder mehreren Dritten frei, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags ergeben, unabhängig davon, ob der Schaden durch Sediaverde oder ihre Hilfsperson(en), Hilfsgegenstände oder gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen verursacht oder zugefügt wurde.
2. Ebenso stellt der Kunde Sediaverde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen von der Haftung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum dieser Dritten frei, die sich aus dem Auftrag ergeben, den der Kunde Sediaverde im Rahmen des Vertrags erteilt hat.
3. Der Kunde hat für eine angemessene Versicherung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Risiken zu sorgen.
4. Der Kunde ist stets verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.

14. Höhere Gewalt
1. Wird die Erfüllung seitens Sediaverde oder die Abnahme seitens des Auftraggebers durch höhere Gewalt um mehr als einen Monat verzögert, ist jede der Parteien - unter Ausschluss weiterer Rechte - berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des Gesetzes aufzulösen. Alles, was im Rahmen des Vertrags bereits bezahlt oder geleistet wurde, wird zwischen den Parteien anteilig verrechnet.
2. Höhere Gewalt von Sediaverde bedeutet in jedem Fall;

- Der Umstand, dass Sediaverde eine Leistung (einschließlich einer Leistung des Auftraggebers) nicht erhält, die im Zusammenhang mit der von ihr zu erbringenden Leistung von Bedeutung ist;
- Streiks;
- Verkehrsbehinderungen;
- Staatliche Maßnahmen, die Sediaverde an der rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern;
- Unruhen, Aufrufe, Krieg;
- Extreme Wetterbedingungen;
- Feuer;
- Einfuhr-, Ausfuhr- und/oder Durchfuhrverbote.

15. Unvorhergesehene Umstände
Wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass der Kunde nach billigem Ermessen keine Erfüllung von Sediaverde erwarten kann, kann das Gericht auf Antrag einer der Parteien den Vertrag ganz oder teilweise auflösen.

16. Zurückbehaltungsrecht
Sediaverde ist berechtigt, alle in ihrem Besitz befindlichen Sachen von Sediaverde in Verwahrung zu nehmen, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Sediaverde erfüllt hat, mit denen die betreffenden Sachen in direktem oder ausreichendem Zusammenhang stehen. Wenn die unter dieses Recht fallenden Sachen aus dem Eigentum von Sediaverde herausfallen, ist Sediaverde berechtigt, diese Sachen zu beanspruchen, als ob sie selbst Eigentümerin wäre.

17. Auflösung
Sollte eine der Parteien ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen nicht nachkommen, einen Zahlungsaufschub beantragen oder in Konkurs gehen, so hat die andere Partei das Recht, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention schriftlich die Auflösung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags zu erklären oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, unbeschadet aller anderen ihr zustehenden Rechte.

18. Gewerbliches und geistiges Eigentum
1. Sediaverde garantiert, dass die von ihr gelieferten Artikel als solche nicht gegen niederländische Patentrechte, Geschmacksmusterrechte oder andere Rechte des gewerblichen oder geistigen Eigentums Dritter verstoßen.
2. Sollte dennoch von Sediaverde anerkannt oder von einem niederländischen Gericht in einer nicht mehr anfechtbaren Entscheidung festgestellt werden, dass eine von Sediaverde gelieferte Sache die hierin genannten Rechte Dritter verletzt, wird Sediaverde nach ihrer Wahl und nach Rücksprache mit dem Kunden die betreffende Sache durch eine Sache ersetzen, die das betreffende Recht nicht verletzt, oder ein diesbezügliches Lizenzrecht erwerben, oder die betreffende Sache gegen Rückerstattung des dafür gezahlten Preises abzüglich der als normal erachteten Wertminderung zurücknehmen, ohne zur Zahlung einer weiteren Entschädigung verpflichtet zu sein.
3. Der Kunde verliert jedoch das Recht auf die in Absatz 2 genannten Leistungen, wenn er Sediaverde nicht rechtzeitig und vollständig über die oben in diesem Artikel genannten Ansprüche Dritter informiert hat, wodurch Sediaverde auch nicht in der Lage war, ihre diesbezüglichen Rechte angemessen zu verteidigen.

19. Übertragung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Sediaverde auf Dritte zu übertragen.

20. Änderungen/Ergänzungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Lieferbedingungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
3. Die Parteien werden sich über die unwirksamen Bestimmungen beraten, um eine wirksame Ersatzregelung zu treffen, die den Zweck der Vereinbarung nicht beeinträchtigt.

21. Rechtsstreitigkeiten
1. Alle Streitigkeiten, einschließlich derjenigen, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, die zwischen Sediaverde und dem Kunden aufgrund eines von Sediaverde mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags oder eines weiteren Vertrags bestehen, unterliegen vorbehaltlich der Befugnis der Parteien, eine Entscheidung des Präsidenten des Landgerichts zu beantragen, der in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung entscheidet, der Entscheidung des ordentlichen Gerichts am Sitz oder im Bezirk von Sediaverde.
2. Für Klagen von Sediaverde ist jedoch auch das Kantonsgericht des Sitzes oder Bezirks des Kunden zuständig.
3. Hält eine Partei eine Streitigkeit für gegeben und möchte sie das Gericht anrufen, so muss sie dies der anderen Partei schriftlich mitteilen und den Streitfall schildern.

22. Anwendbarkeit
Auf die von Sediaverde unter Anwendung dieser Lieferbedingungen abzuschließenden Verträge ist stets niederländisches Recht anwendbar.